Allgemeine Verkaufsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen bestimmen Regeln für den Schluss und die Erfüllung von Kaufverträgen für die durch die Gesellschaft Akrostal Sp. z o.o. mit Sitz in Poznań, nachfolgend Verkäufer genannt, angebotenen Waren.
2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend AVB genannt, sind ein integraler Bestandteil aller mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufverträge und bestimmen die gegenseitigen Verhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform.
3. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden zur Kenntnisnahme und Akzeptierung durch den Käufer auf der Website des Verkäufers www.akrostal.pl in Form, die ihren Download und Wiedergabe durch den Käufer ermöglicht, zur Verfügung gestellt. Falls der Käufer in festen Geschäftsbeziehungen zum Verkäufer steht, gilt die einmalige Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer für alle anderen Bestellungen und Verträge zwischen den Parteien, bis der Inhalt der AVB geändert wird oder ihre Anwendung widerrufen wird.
1. Der Abschluss eines Kaufvertrags kommt bei Aufgabe einer an den Verkäufer wirksam zugestellten Bestellung durch den Käufer zustande. Die Bestellung kann per E-Mail, Fax oder in einer anderen schriftlichen Form sowie mittels einer anderen Fernkommunikationsform (z.B. Telefon) oder direkt beim Vertreter des Verkäufers aufgegeben werden. Das Schweigen des Verkäufers bedeutet die Annahme der Bestellung des Käufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bedingungen für die Realisierung der Bestellung nach deren Annahme vom Käufer zu ändern – in diesem Fall kommt es zum Vertragsschluss beim Eingang der Änderung der aufgegebenen Bestellung beim Käufer.
2. Falls im Zeitraum von der Aufgabe der Bestellung bis zur Realisierung folgendes erfolgt:
a. Anstieg der Rohstoffpreise um mehr als 5%,
b. Anstieg der Währungskurse USD/PLN oder EUR/PLN um mehr als 5%,
gilt, dass das Angebot unter Vorbehalt angenommen wurde, dass in diesen Fällen der Verkäufer berechtigt ist, den Preis der bestellten Ware zu erhöhen.
III. Reklamationen, Mängelhaftung
1. Der Käufer ist verantwortlich dafür, dass technische Daten, die Qualität und Menge des Materials, die in der Bestellung bestimmt sind, seinen Bedürfnissen entsprechen. Der Käufer ist verpflichtet, die durch den Verkäufer gelieferte Ware auf die Menge und Qualität sofort nach Erhalt zu prüfen.
2. Reklamationen hinsichtlich der Menge haben schriftlich unverzüglich nach Warenabnahme, spätestens 3 Werktage nach Warenabnahme, auf jeden Fall vor Warenbearbeitung zu erfolgen, sonst erlöschen die Ansprüche aufgrund der Haftung des Verkäufers für quantitative Abweichungen.
3. Reklamationen hinsichtlich der Qualität erfolgen schriftlich unverzüglich nach Warenabnahme, spätestens 14 Tage nach Warenabnahme, auf jeden Fall vor Warenbearbeitung, sonst erlöschen die Ansprüche aufgrund der Haftung des Verkäufers für qualitative Mängel.
4. Bei Mängeln der verkauften Ware, die erst infolge der Bearbeitung der Ware durch den Käufer erkannt werden, wird die Haftung des Verkäufers aufgrund der Gewährleistung nur auf den Wert der mangelhaften Ware beschränkt und nur im Falle, dass die Reklamation durch den Lieferanten des Verkäufers akzeptiert wurde. Die betroffenen Mängel sollen beim Verkäufer schriftlich sofort nach deren Erkennung, spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Warenlieferung an den Käufer, angemeldet werden, sonst erlöschen die Ansprüche aufgrund der Haftung des Verkäufers für quantitative Abweichungen.
5. Bei einer unbegründeten Reklamation ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit Transport- und Umladekosten für die reklamierte Ware sowie mit Kosten der Prüfung zu belasten.
6. Bei Annahme der Reklamation kann der Verkäufer nach seinem Ermessen die Ware gegen eine mangelfreie Ware umtauschen oder den Mangel innerhalb der möglichst kurzen Frist, die nicht länger als 30 Tage dauert, beheben oder dem Käufer den Wert der mangelhaften Ware erstatten. Der Verkäufer haftet bei Warenmangel keinesfalls für Kosten der Warenbearbeitung, die durch den Käufer getragen wurden. Falls von den gelieferten und verkauften Waren nur manche Waren mangelhaft sind und sich von mangelfreien Waren trennen lassen, sind die in Pkt. 2, 3, 4 bestimmten Ansprüche nur auf mangelhafte Waren beschränkt.
7. Die Warenrückgabe durch den Käufer erfolgt in jedem Fall nach vorheriger Benachrichtigung des Verkäufers darüber sowie nach Erhalt seiner schriftlichen Bestätigung/Annahme. Die Annahme der Warenrückgabe erfolgt unter der Bedingung, dass die Ware keine Spuren von Beschädigungen und keine anderen Mängel als die gemeldeten Mängel sowie keine Spuren der Bearbeitung in den Produktionsprozessen des Käufers, ausgenommen die in Pkt. 4 genannten Fälle, aufweist.
IV. Lieferung, Lieferfrist und -kosten
1. Die Lieferung der durch den Käufer gekauften Ware wird nur aufgrund der Bestellung realisiert. Der Beginn der Realisierung der Bestellung ist der Tag, an dem der Käufer durch den Verkäufer über die Annahme des Angebots informiert wurde, oder seine schweigende Annahme bei einem Auftrag, der durch den in festen Geschäftsbeziehungen zum Verkäufer stehenden Käufer erteilt wurde. Die Realisierungsfrist für den Auftrag wird durch die Parteien des Kaufvertrags jeweils vereinbart.
2. Die Gewichtsgenauigkeit der Lieferungen bis zu 1 Tonne beträgt +/-1 kg. Die Gewichtsgenauigkeit der Lieferungen von 1 Tonne bis 5 Tonnen beträgt +/- 5kg.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist oder nach Benachrichtigung über die Abnahmebereitschaft durch den Verkäufer abzunehmen. Falls der Käufer mit der Warenabnahme länger als 2 Tage in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit Kosten für die Lagerung oder des Rücktritts vom Vertrag und für den Verkauf an einen anderen Kunden zu belasten. Die Kosten für die Lagerung der nicht abgenommenen Ware beträgt den PLN-Gegenwert von 20 Euro pro Tag der Lagerung, berechnet nach dem mittleren Währungskurs der Polnischen Zentralbank pro 1 Tonne der gelagerten Ware, wobei die Mindestgebühr für einen Tag der Lagerung der Ware den Gegenwert von 20 Euro ohne Rücksicht auf das Gewicht der Ware beträgt.
4. Falls der Käufer sich entscheidet, die mit Transportmitteln des Verkäufers realisierte Warenlieferung in Anspruch zu nehmen, belasten die Kosten für die Lieferung und sonstige Nebenleistungen den Käufer, soweit es anders nicht festgelegt wurde.
5. Das Risiko der Warenlieferung geht auf den Käufer über, wenn die Ware an eine zur Warenabnahme durch den Käufer ermächtigte Person, darunter Spediteur oder Transporteur, übergeben wurde.
6. Der Lieferverzug des Verkäufers bis zu 14 Tagen gilt nicht als Abweichung von der vereinbarten Lieferfrist. Der Verkäufer haftet nicht für den Verzug der Lieferung im Verhältnis zu Lieferfristen, falls der Verzug durch die von ihm unabhängigen Umstände, z.B. nicht fristgerechte Lieferung durch Lieferanten des Verkäufers, Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Störung der Arbeit des Verkäufers etc., verursacht wurde.
7. Der Verzicht des Käufers auf die Abnahme der bestellten Ware nach der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer darf nur nach einer schriftlichen Zustimmung des Verkäufers erfolgen. Bei vollständiger oder partieller Rücknahme der Bestellung mit Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die durch den Verkäufer im Zusammenhang mit der Realisierung der jeweiligen Bestellung getragenen Kosten zu decken.
8. Falls der Käufer mit der Zahlung für die an ihn gelieferten Waren in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, die Realisierung der folgenden Bestellungen dieses Käufers einzustellen, bis der Käufer angemessene Zahlungen geleistet hat.
V. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis wird mit dem Ablauf der in der durch den Verkäufer ausgestellten Rechnung fällig.
2. Der Käufer wird Eigentümer der Ware, wenn er die Ware vollständig bezahlt hat (Eigentumsvorbehalt für die verkaufte Ware – Art. 589 BGB), es sei denn die Parteien vereinbaren es anders. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto des Verkäufers Gutschrift erfolgt hat.
VI. Schlussbestimmungen
1. Die Parteien erklären, dass sie eine gütliche Beilegung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erfüllung der durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Verträge anstreben werden. Falls eine gütliche Erledigung der Angelegenheit nicht möglich ist, werden alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesen Bestimmungen ergebenden Streitigkeiten durch allgemeine für den Sitz des Verkäufers zuständige Gerichte entschieden.
2. Für die durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Fälle gelten die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über Zahlungsfristen in Handelsgeschäften vom 12. Juni 2003 (GBl. 2003, Nr. 139 Pos. 1323).
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